Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) beschlossen

01. Juli 2019 | BWV Bildungsverband

Es hat deutlich länger gedauert als geplant, aber Mitte Mai 2019 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für die Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) beschlossen.

Wichtige Bestandteile der BBiG-Novelle sind:

  • Die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung: Die Sozialpartner hatten einen Entwurf für eine Mindestausbildungsvergütung vorgelegt, den die Ministerien aufgegriffen haben. Azubis erhalten ab dem Ausbildungsjahr 2020/2021 mindestens 515 Euro pro Monat. Dieser Grundbetrag steigt jährlich und zusätzlich im zweiten, dritten und vierten Ausbildungsjahr. Für abweichende Vergütungen, die tariflich vereinbart wurden, besteht jedoch nach wie vor ein Vorbehalt.
  • Die Benennung der Fortbildungsstufen für die höherqualifizierende Berufsbildung. Abschlüsse sollen künftig die Bezeichnungen „Geprüfte/r Berufsspezialist/in“, „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ tragen. Damit soll die Gleichwertigkeit von beruflicher Fortbildung und Studium verdeutlicht werden.
  • Erweiterte Möglichkeiten für eine Teilzeitberufsausbildung, Regelungen für eine größere Durchlässigkeit innerhalb der beruflichen Bildung sowie verbesserte Bestimmungen für rechtsbeständige und hochwertige Prüfungen.


Die Novelle hat nur punktuell Auswirkungen auf die Versicherungswirtschaft. Die attraktive Ausbildungsvergütung der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen wird von der Mindestausbildungsvergütung nicht tangiert. Bei der Benennung der Fortbildungsstufen müsste es zu Umbenennungen kommen.

Das parlamentarische Verfahren wird sicherlich noch Veränderung des Entwurfs mit sich bringen. Wir informieren Sie über das weitere Verfahren.

Ansprechpartner:in
Dorothea Schneider 089 922001-840