- Bildungspolitik
- Qualifikationen
- Über uns
- Mein BWV
Seit 21. März 2016 benötigen Vermittler von Immobiliar-Verbraucherdarlehen eine Erlaubnis nach §34i Gewerbeordnung (GewO). Am 06. Mai 2016 wurde die dazugehörige Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (wir berichteten). Diese Verordnung regelt unter anderem den Sachkundenachweis, der für die Erlaubniserteilung erforderlich ist.
Die Sachkunde kann nachgewiesen werden durch
Nun hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) die Unterlagen, die der Sachkundeprüfung zugrunde liegen, auf seiner Homepage veröffentlicht:
Der BWV Bildungsverband wird auch bei dieser Sachkundeprüfung einige Industrie- und Handelskammern bei der Prüfungsorganisation unterstützen. Die einzelnen Kooperationspartner stehen derzeit noch nicht fest. Darüber hinaus bieten wir allen Industrie- und Handelskammern Prüferschulungen an. So sichern wir die Qualität nachhaltig und tragen dazu bei, dass die Prüfungen bundesweit einheitlich ablaufen.