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Seit 23.02.2018 ist das Gesetz zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie rechtswirksam und damit unter anderem Änderungen der Gewerbeordnung sowie des Versicherungsvertrags- und Versicherungsaufsichtsgesetzes.
Die Details zur Ausgestaltung der neuen Regelungen insbesondere der Weiterbildungspflicht müssen noch durch eine Verordnung festgelegt werden. Ein erster Entwurf zur Änderung der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) erschien bereits im Oktober 2017.
Der BWV Bildungsverband hat seine Anmerkungen zu den Themen Qualifikation und Weiterbildung in die Stellungnahme des GDV eingebracht. Seitdem wartet die Branche auf eine Verabschiedung der Verordnung. Nun wird es endlich konkreter: Ein neuer Verordnungsentwurf wurde am 27.06.2018 veröffentlicht. Auch viele Anmerkungen des BWV Bildungsverbands wurden darin berücksichtigt. Der Entwurf nimmt nun seinen weiteren Weg zunächst in den Bundestag und anschließend in den Bundesrat, so dass mit einer Verabschiedung der neuen VersVermV zum Ende des Jahres gerechnet wird.