Weiterbildung für gewählte Betriebsräte

Weiterbildung für gewählte Betriebsräte

03. April 2018

Zwischen dem 1. März und dem 31. Mai 2018 finden Betriebsratswahlen statt. Was erwartet die neu- und wiedergewählten Betriebsräte in den nächsten vier Jahren?

1. Welche Aufgaben hat der Betriebsrat?

Der Betriebsrat vertritt die Belange der Mitarbeiter im Unternehmen. Er achtet darauf, dass geltende Gesetze, Tarifverträge, Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden und setzt sich mit Fragen der Gleichberechtigung von Mann und Frau auseinander. Die Beschäftigung von älteren und ausländischen Mitarbeitern spielt genauso eine Rolle wie die Eingliederung von Kollegen mit Behinderung. Des Weiteren werden Vorschläge von Arbeitnehmern entgegen genommen und ggf. mit dem Arbeitgeber verhandelt.

2. Welche Rechte haben Betriebsräte?

Betriebsräte haben das Recht, an den Maßnahmen und Entscheidungen des Arbeitgebers, die den Betrieb betreffen, beteiligt zu werden. Diese Beteiligungsrechte umfassen u.a. Informationsrechte, Vorschlagsrechte, Beratungsrechte, Zustimmungsverweigerungsrechte und Mitbestimmungsrechte.

3. Recht auf Weiterbildung


Um die Interessen der Kollegen angemessen vertreten zu können, sind Schulungen für Betriebsräte unerlässlich. Nach § 37 Abs. 6 BetrVG hat der Betriebsrat das Recht, Schulungen zu besuchen, auf denen ihm das für die Ausübung seines Amtes erforderliche Wissen vermittelt wird. Die Kosten müssen vom Arbeitgeber übernommen werden.

Die DVA-Seminare für Betriebsräte bauen von Stufe eins bis drei aufeinander auf, wobei sich die erste Stufe speziell für neu gewählte Betriebsräte eignet und die dritte Stufe eine Vertiefung für versierte Betriebsräte darstellt.