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Alle Kontoinhaber*innen erhalten einen gut beraten Kontoauszug mit den absolvierten Weiterbildungen in 2020. Sind mindestens 15 Stunden Weiterbildung erreicht, wird zusätzlich eine vorbereitete Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung verschickt. Gemäß der Versicherungsvermittlungsverordnung sind diese Erklärungen zusammen mit dem gut beraten‑Kontoauszug auf Verlangen der entsprechenden Aufsicht (IHK) vorzulegen.
Haben Sie Fragen dazu? Die wichtigsten Antworten haben wir auf unserer Homepage zusammengefasst.