Geprüfter Datenschutzbeauftragter der Versicherungswirtschaft (DVA)

Geprüfter Datenschutzbeauftragter der Versicherungswirtschaft (DVA)

01. Juli 2019 | BWV Bildungsverband

Datenschutz ist nach aktueller Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht.

Grundsätzlich können Verbraucher selbst darüber entscheiden, wem sie persönliche Informationen preisgeben. Versicherungsunternehmen verfügen über eine Fülle von Daten ihrer Kunden und verarbeiten diese für unterschiedliche Zwecke. Mit Hilfe von modernen Technologien können aus Kundendaten sowie Kundenverhalten vielfältige Erkenntnisse gewonnen werden. Datenschutz steht hierbei immer mehr im öffentlichen Fokus.

Der von der DVA angebotene Aufbaukurs für Datenschutzbeauftragte in Versicherungen beleuchtet die besonderen Anforderungen an den Datenschutz in Versicherungsunternehmen und erteilt praktische Empfehlungen. Neben den bedeutendsten Neuerungen durch die Umsetzung der DSGVO werden unter anderem die neuen „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ (Code of Conduct) verständlich erklärt.

Weitere Informationen der DVA finden Sie <link aufbaukurs-fuer-datenschutzbeauftragte-in-versicherungen-v543>hier.