VersVermV: Änderung bei gleichgestellten Berufsqualifikationen

VersVermV: Änderung bei gleichgestellten Berufsqualifikationen

05.März2025| BWV Bildungsverband

Die Anpassung der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) war ein umfangreicher Prozess, der die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat erforderte. Nun wurde die Verordnung in zwei wichtigen Punkten verändert: Der Abschluss „Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen“ wurde in die Liste der Berufsqualifikationen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 VersVermV aufgenommen und ist damit der Sachkundeprüfung gemäß § 34d GewO gleichgestellt.

Zudem werden künftige Anpassungen der anerkannten Berufsqualifikationen automatisch berücksichtigt. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, die Verordnung bei jeder Weiterentwicklung der Berufsbilder anzupassen – wie etwa beim Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen. Diese Änderung trägt der regelmäßigen Modernisierung der Berufsbilder Rechnung.

Wir freuen uns über diese für unsere Branche positive Veränderung.

Eine Person mit mittellangen, braunen Haaren lächelt in die Kamera. Sie trägt ein Blazer und hat einen Halstuch um. Der Hintergrund ist neutral und hell, wodurch der Fokus auf ihrem Gesicht liegt.

Ansprechpartnerin

Monika Klampfleitner

089 922001-839

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