Ersatzurkunde und Bescheinigung
Bestellung Ersatzurkunde
Sie haben die Prüfung zum/zur "Versicherungsfachmann/-fachfrau (BWV)" abgelegt?
Bestellen Sie einfach eine Ersatzurkunde.
Hinweis: Der Abschluss als "Versicherungsfachmann/-fachfrau (BWV)" gilt als Sachkundenachweis gem. § 34d GewO und ist die Mindest-Qualifikation, die Versicherungsvermittler:innen zur Erteilung der Gewerbeerlaubnis benötigen.
Bescheinigung über die Anerkennung
Wenn Sie keine BWV-Prüfung abgelegt haben, sondern als "Versicherungsfachmann/-fachfrau (BWV)" anerkannt wurden und einen BWV-Ausweis erhalten haben, können Sie eine Bescheinigung anfordern.
Hinweis: Da der BWV-Ausweis allein bei der IHK nicht als Sachkundenachweis anerkannt wird, werden keine Ersatzausweise mehr ausgestellt.