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Unser Bedingungswerk Proximus 5 ist schon in der Feinjustierung im Lektorat. Zuvor haben viele ehrenamtliche Branchen-Expert:innen das Werk seit Anfang August 2021 überarbeitet und fachlich geprüft.
Der zuständige Aufgabenauswahlausschuss hat in seiner letzten Sitzung entschieden, das Bedingungswerk Proximus 5 ab der Prüfung im Juli 2023 für die Sachkundeprüfung „Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK“ nach § 34d der Gewerbeordnung (GewO) einzusetzen. Bis einschließlich der Prüfungen im Juni 2023 wird das Bedingungswerk Proximus 4 verwendet.
Alle weiteren wichtigen Informationen zur Prüfung „Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK“ finden Sie hier.